Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Photoartnry – Nuray Uksul

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des Anbieters und ihren Kunden.

(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des Verwenders – nachstehend „Anbieter“ genannt – und ihren Kunden.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.

(2) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Fotografie, Videografie, Online-Marketing, Vertrieb, Unternehmensführung und –aufbau einschließlich Schulungen und Kursen. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.

(3) Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.

(4) Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn, der Anbieter ist an der Leistungserbringung verhindert.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden nur ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen.

(2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden, zum Beispiel durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger übersandten Angebotes in Textform. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer Video-Konferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden.

(3) Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande, indem diese dem Kunden eine Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieter bereitgestelltes Kundenportal übersendet.

§ 4 Nutzungs- und Urheberrecht

Der Anbieter steht die Urheberrechte an den von ihm angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.

Soweit nicht anders vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von dem Anbieter angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.

Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung (z.B. Instagramfilter) oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen.

Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

Grundsätzlich ist der Anbieter als Urheber bei jeder Veröffentlichung der Lichtbilder und Lichtbildwerke zu benennen. Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken ist mindestens einmalig ein Verweis auf die Website www.photoartnry.de anzugeben.

Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.

Der Anbieter darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden (z.B. für Messen, Homepage, Social Media, Blog, Ausstellungen, Fachmagazine, etc.).

Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrages. Sie erfolgt demnach ohne Gewähr.

§ 5 Vergütung & Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten etc. werden gesondert abgesprochen und sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Anbieters.

Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist der Anbieter berechtigt, den Mehraufwand mit 350,00 Euro/Stunde (inkl. MwSt.) für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 25% der Gesamtsumme (Reisekosten werden extra berechnet) des Leistungsumfangs anzuzahlen (wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet). Dieser Betrag wird nach Vertragsabschluss und bei Rechnungserstellung sofort fällig, der Restbetrag nach dem Fototermin. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.

Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch die Auftraggeber, aufgrund nicht vom Anbieter zu vertretener Gründe, so bleiben die Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes (Ausfallhonorar) in nachstehendem Umfang verpflichtet:

Bis zu drei Monaten vor Beginn der Leistungserbringung ist der Auftraggeber zur Zahlung der Terminreservierungsgebühr verpflichtet; diese wird vom Anbieter einbehalten. Die weitere Vergütung wird nicht fällig.

Erfolgt die Kündigung weniger als drei Monate vor Beginn der Leistungserbringung, steht dem Anbieter die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu. In allen vorgenannten Fällen bleibt es den Auftraggebern unbenommen, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder und Lichtbildwerke im Eigentum des Anbieters.

§ 6 Beanstandung und Mitwirkungspflicht des Kunden

Beanstandungen betreffend der erbrachten Leistung sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von einer Woche nach Lieferung der Leistung schriftlich geltend zu machen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht oder verspätet, gilt die Leistung als ordnungsgemäß abgenommen. Für nachträglich veränderte Inhalte, die vom Auftraggeber vorgenommen werden, lehnt der Anbieter jegliche Verantwortung ab, selbst wenn Beanstandungen innerhalb der festgesetzten Frist erfolgen.

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aktiv mitzuwirken, um mögliche Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Insbesondere hat der Kunde Beanstandungen unverzüglich dem Anbieter schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige eines Mangels, so besteht kein Anspruch auf Minderung der Vergütung.

§ 7 Haftung

Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Anbieter in demselben Umfang.

Die Regelung des vorstehenden Absatzes (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, welche der Anbieter nicht zu vertreten hat, befreien den Anbieter für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist der Anbieter nicht zum Schadenersatz verpflichtet.

Sollte aufgrund von Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich der Anbieter in diesem Fall dringend um einen Ersatzfotografen bemühen.

§ 8 Abnahme

Sofern die vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.

Der Anbieter kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung die Abnahme verlangen.

Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des Anbieters gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des Anbieters hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 9 Referenznennung

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz in seinen Referenzlisten, auf seiner Website und in seinen Werbematerialien namentlich zu nennen. Der Kunde hat das Recht, dies zu untersagen. Die Untersagung ist gegenüber dem Anbieter schriftlich zu erklären.

§ 10 Verzug

Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

§ 11 Rechteübertragung

Der Anbieter ist berechtigt, die ihm aus dem Vertragsverhältnis zustehenden Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt jedoch nur insoweit, als dem Kunden dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.

AGB – Stand: 06.05.2020 © – Vervielfältigung verboten.